Gewinde für Kunststoffbehältnisse DIN 6063
Gewinde für Kunststoffbehältnisse nach DIN 6063 sind für die Verschlüsse von Flaschen und Dosen vorgesehen, die vorzugsweise aus Kunststoff bestehen. Dabei sind Gewinde für Kunststoffbehältnisse als zwei unterschiedliche Gewindearten realisiert: DIN 6063-1 beschreibt Sägengewinde für Kunststoffbehältnisse, während in DIN 6063-2 Trapezgewinde für Kunststoffbehältnisse aufgeführt sind.
Das Sägengewinde für Kunststoffbehältnisse hat ein unsymmetrisches Profil in Form eines Sägezahns. Der Flankenwinkel setzt sich aus zwei Werten zusammen: dem Winkel an der tragenden Flanke, der bei etwa 10° liegt, und dem Winkel an der nicht tragenden Flanke, der bei 30° bzw. 40° liegt. Die Gewindebezeichnung für das Sägengewinde besteht aus dem Kürzel KS und dem Außendurchmesser in mm, also z.B. KS 22. Die Abkürzung KS steht dabei für Kunststoff Sägengewinde.
In der Gewindetabelle für das Sägengewinde für Kunststoffbehältnisse sind Außendurchmesser und Kerndurchmesser für Bolzen und Mutter separat aufgeführt. Ebenso angegeben ist die Steigung in mm sowie der Wert für den Winkel an der nicht tragenden Flanke. Da dieser nicht konstant ist, muss er ebenfalls aus der Tabelle abgelesen werden. Bei den Gewindegrößen, die nicht in Klammern angegeben sind, handelt es sich um die empfohlenen Größen.
Das Trapezgewinde für Kunststoffbehältnisse hat im Profil die Form eines gleichschenkligen Trapezes. Der Flankenwinkel liegt bei etwa 20° bzw. bei 10° ± 1° je Flanke. Das Kürzel für das Gewinde besteht aus den Buchstaben K für Kunststoff und T für Trapezgewinde. Für die Gewindebezeichnung wird noch der Außendurchmesser in mm angegeben in der Form KT 14.
Die Gewindetabelle für das Trapezgewinde für Kunststoffbehältnisse enthält ebenfalls Außendurchmesser und Kerndurchmesser für den Bolzen und für die Mutter. Dazu ist noch die Steigung in mm angegeben. Auch hier bedeuten Klammern in der Gewindetabelle, dass es sich um die weniger empfohlenen Kombinationen aus Außendurchmesser und Steigung handelt.
Sägengewinde oder Trapezgewinde für Kunststoffbehältnisse stellen wir auf Anfrage gerne in der gewünschten Größe für Sie her. Kommen Sie dafür jederzeit auf uns zu!
Trapezgewinde für Kunststoffbehältnisse nach DIN 6063-2.
K steht hierbei für Kunststoff und T für Trapezgewinde.
Gewindegrößen in Klammern sollten möglichst nicht verwendet werden.